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Altarkerzen mit 10% Bienenwachs.

Was das Gütezeichen KERZEN verspricht, werden gute Argumente halten:

Gütegesicherte Rohstoffauswahl.

Abbrandgetestete Dochte.

Prüfung aller Inhaltstoffe.

 Das „RAL-Gütezeichen“ signalisiert, dass die Kerze aus einer Fertigung mit

 systematischer Qualitätsprüfung nach RAL-Standard stammt.

Die Kerzen, die nach den Gütekriterien der Gütegemeinschaft hergestellt worden sind,

 dürfen mit einem entsprechenden Logo und dem Text „RAL Gütezeichen“ versehen sein.

Im Kriterienkatalog dieser Gütegemeinschaft ist spezifiziert geregelt, dass die von den Mitgliedern verwendeten Roh- und Hilfsstoffe keine Eigenschaften haben, die sich bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kerzen gesundheitsschädigend auf den Verbraucher auswirken könnten. Die Erfüllung dieser Regel wird systematisch überwacht und von der Dekra in Stichproben überprüft.

Was hat der Verbraucher davon?

  • Das "Gütezeichen Kerzen" gewährleistet hohen Gebrauchswert und gleichbleibende Qualität. Die Produkte mit Gütezeichen brennen, bei richtigem Umgang, gleichmäßig ab und tropfen nicht. Der Verbraucher kann sicher sein, dass die Kerze so lange brennt, wie es auf der Packung steht.
  • Das "Gütezeichen Kerzen" verspricht nicht nur gutes Aussehen. Auch sind Formen, Farbtöne, Abmessungen und die Beschaffenheit des Dochtes gleichbleibend und verlässlich.
  • Das "Gütezeichen Kerzen" garantiert hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit. Produkte mit Gütezeichen sind ausgesprochen ruß- und raucharm. Sie setzen keine bedenklichen Mengen an Dioxinen und PAKs (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) frei. Die Hersteller sind verpflichtet, keine schadstoffbelasteten Rohstoffe oder gesundheitsbedenklichen Kerzenfarben und -lacke zu verwenden. So sind deren Schwefel- oder Schwermetallgehalte außerordentlich gering.

Das Prüf- und Überwachungssystem im Detail:

Die Erstprüfung.
Ihr Bestehen ist die Voraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens. Die zu testenden Kerzen müssen der laufenden Produktion entnommen werden. Brenndauer und -verhalten werden im Detail kontrolliert, so darf der Docht bei Kerzen von schlanker Form nach Ausblasen maximal 15 Sekunden lang "nachglimmen". Auch die verwendeten Kerzenrohstoffe kommen unter die Lupe: Schwefel- und Schwermetallgehalt dürfen strenge Grenzwerte nicht überschreiten. Zum Beispiel muss der Gehalt an Schwermetallen deutlich unter der für Kinderspielzeug maßgeblichen Europanorm EN 71 liegen. Tee- und Grablichte müssen spezielle, dem Verwendungszweck angepasste Bestimmungen erfüllen. Die Erstprüfung erfolgt durch die DEKRA, eine der bedeutendsten Prüfstellen in Deutschland.

Die Eigenüberwachung.
Sie stellt eine gleichbleibende und verlässliche Qualität sicher. Der Hersteller muss seine Produkte kontinuierlich überprüfen. Dazu gehören regelmäßige Brennproben, bei denen dieselben strengen Kriterien anzulegen sind wie bei der Erstprüfung. Denn die Kerze aus der aktuellen Produktion muss natürlich genauso ruß- und raucharm, ebenso tropffest und umweltverträglich sein wie die ursprünglich getesteten Exemplare. Die detaillierten Ergebnisse der Eigenüberwachung sind in Formblättern festzuhalten und sorgfältig zu archivieren.

Die Fremdüberwachung.
Mindestens einmal pro Jahr taucht im Betrieb des Herstellers Besuch auf: Ein neutraler, vereidigter Sachverständiger nimmt den Betrieb unter die Lupe. Er überprüft die lückenlose Dokumentation der Eigenüberwachung und schaut sich deren Ergebnisse bis ins Einzelne an. Zudem zieht er Proben aus der laufenden Produktion. Sie werden vom DEKRA-Prüfinstitut im gleichen Umfang wie bei der Erstprüfung untersucht. Stellt sich heraus, dass ein Hersteller gegen die Prüfbestimmungen verstoßen hat, kann ihm das Gütezeichen wieder entzogen werden.

Weitere Informationen liefert Ihnen das Internet unter: > www.kerzenguete.com